Prävention sexualisierte Gewalt

Der Sportclub Hamm von 1902 e.V. (SC Hamm 02) verurteilt jede Form von sexualisierter Gewalt. Sport lebt jedoch von persönlicher und verbundener körperlicher Nähe. Um ein Risiko sexualisierter Gewalt so weit wie möglich zu mindern, hat der SC Hamm 02 verbindliche Regeln und Maßnahmen festgelegt, um die Gefahr sexualisierter Gewalt im SC Hamm 02 zu minimieren. Die präventiven Vorgaben des SC Hamm 02 sind für alle ehrenamtlichen tätigen Personen verbindlich.

Kinder und Jugendliche haben einen Anspruch auf ein möglichst sicheres Umfeld. Eltern sollen darauf vertrauen können, dass auch im Sport der Gefahr von sexualisierter Gewalt mit angemessenen präventiven Maßnahmen begegnet wird. Es gilt für alle am Vereinsgeschehen des SC Hamm 02 Beteiligten auf allen Ebenen, vor allem sehr wachsam zu sein. Nicht Texte und Kodizes sondern Aufmerksamkeit ist die wesentliche Prävention.

Im Folgenden formuliert der SC Hamm 02 Verhaltensregeln, Interventionen und Möglichkeit zur Beschwerde* für alle Trainerinnen und Trainer sowie Betreuerinnen und Betreuer (im Weiteren „betreuende Personen“) zur Minimierung der Gefahr sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche.

*) Quellen: DOSB, Sitzung des Erweiterten Vorstands (24.11.22) Version 1.0, Dezember 2022

Verhaltensregeln

Keine sexualisierte Sprache und Diskriminierung

Ausdrücke, Witze und Äußerungen, die sexuelle Inhalte transportieren und/oder sich negativ auf das Geschlecht oder die sexuelle Orientierung der Heranwachsenden beziehen, sind zu unterlassen.

Sexualisierte Formulierungen und Äußerungen zur körperlichen Erscheinung und zum Aussehen von Kindern und Jugendlichen sind zu unterlassen.

Keine körperlichen Kontakte zum Schaden von Kindern und Jugendlichen

Die Methoden der Hilfestellung sind sportfachlich korrekt auszuüben und werden im Vorfeld der Übung Kindern und Jugendlich verständlich erklärt.

Berührungen von Kindern und Jugendlichen, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Sport stehen, sind zu unterlassen.

Körperliche Kontakte zu den Heranwachsenden, in den Arm nehmen, müssen von diesen gewünscht bzw. gewollt sein und dürfen nicht Überhand nehmen.

Erste Hilfe bei Verletzungen (z.B. Pflaster kleben) sollen erst nach Einwilligung (Ansprache: „Darf ich Dir helfen?“) erfolgen. Dies gilt auch für das Trösten und Jubeln.

Korrekturen an ihrer Sportbekleidung sollen Kinder und Jugendliche alleine durchführen. Ansonsten ist eine Einwilligung erforderlich.

Kein Training ohne Kontroll- und Zugangsmöglichkeit für Dritte

Bei Einzeltrainings ohne vorherige Information eines Sorgeberechtigten wird das „Sechs-Augen-Prinzip“ oder das „Prinzip der offenen Tür“ eingehalten, d. h. es ist mindestens eine weitere Person anwesend, z. B. eine weitere trainierende oder eine betreuende Person. Wenn dies nicht möglich ist, sind allen Türen bis zur Eingangstür offen zu lassen.

Sorgeberechtigte haben immer die Möglichkeit, den Spielen und dem Training zuzusehen.

Einzelbesprechungen sind auf dem Sportplatz oder in der Sporthalle bei Anwesenheit mindestens einer weiteren Person durchzuführen.

Einzelne Kinder werden nicht in den Privatbereich mitgenommen

Kinder und Jugendliche werden nicht in den Privatbereich des Betreuers bzw. der Betreuerin (Wohnung, Haus, Garten, Boot, Hütte usw.) mitgenommen.

Kinder und Jugendliche übernachten nicht im Privatbereich von betreuenden Personen.

Die Begleitung einzelner Kinder und Jugendliche auf dem Heimweg durch betreuende Personen sowie in deren PKWs sollte unterbleiben, ggf. nur mit Kenntnis eines Sorgeberechtigten erfolgen.

Keine individuellen Privatgeschenke und Bevorzugungen

Es ist zu unterlassen, dass einzelne Kinder oder Jugendliche immer wieder für bestimmte Aktionen ausgewählt werden und/oder besondere Zuwendungen und Bevorzugungen erhalten.

Kein Duschen bzw. Übernachten mit Kindern und Jugendlichen

Das Duschen mit Kindern und Jugendlichen ist zu unterlassen (ggf. sollte als letzte die betreuende Person die Dusche nutzen, wenn die Kinder und Jugendlichen die Umkleidekabine verlassen haben).

Es wird nicht mit Kindern und Jugendlichen übernachtet. Übernachtungen gemeinsam mit Gruppen von Kindern und Jugendlichen, z. B. im Rahmen von Sportfesten, Freizeiten oder vergleichbaren Veranstaltungen, sind mit mindestens zwei weiteren betreuenden Personen möglich.

Umkleidekabinen/Zimmer werden erst nach Anklopfen und Rückmeldung betreten.

Die Minis erhalten Unterstützung beim Gang zur Toilette nur mit Einwilligung und Genehmigung eines Sorgeberechtigten.

Keine Geheimnisse mit Kindern und Jugendlichen

Es werden keine „Geheimnisse“ mit Kindern und Jugendlichen geteilt, auch nicht in Chats, per E-Mail-Verkehr oder anderen Formen digitaler Kommunikation. Alle Absprachen (jegliche Kommunikation) werden öffentlich gemacht.

Es werden keine privaten Online-Kontakte mit einzelnen Jungen oder Mädchen abseits des Sports unterhalten. Bei teaminternen Gruppenchats müssen die Altersfreigaben zur Nutzung der Apps berücksichtigt werden. Ein Sorgeberechtigter wird zur Transparenz in solche Gruppenchats mit aufgenommen.

Verbreitung von Fotos und Videos über soziale Medien und Messanger-Dienste

Fotos und Videos von Kindern und Jugendlichen dürfen nur mit Einverständnis der Sorgeberechtigten in analogen und elektronischen Medien veröffentlicht werden.

Der SC Hamm 02 übernimmt in jeder Hinsicht keine Haftung für Darstellungen in den sog. Sozialen Medien und betreibt auch keine vereinsverantwortliche Verbreitung von Daten über diese.

Keine sexuellen Beziehungen zwischen Betreuende und Jugendlichen

Verboten sind alle sexuellen Beziehungen/Handlungen zwischen betreuenden Personen mit Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren. Dies kann anderenfalls je nach Alter und Intensität im Falle der Zuwiderhandlung strafrechtliche Konsequenzen haben.

Besteht oder entwickelt sich (dennoch) eine beidseitige, einvernehmliche sexuelle Beziehung innerhalb der legitimen Altersgrenzen, ist dies direkt der Jugendleitung oder dem Vorstand offenzulegen und ggf. ist die Trainingsgruppe zu wechseln.

Betreuende Personen grenzen sich deutlich und transparent ab, wenn Kinder oder Jugendliche für sie „schwärmen“ oder eine engere Beziehung anstreben.

Interventionen

Gegen jede Form – auch einer vermuteten – sexuellen Gewalt ist umgehend einzuschreiten, um diese zu beenden.

Ein Verdacht ist unmittelbar an einen Jugendvertreter oder an ein Vorstandsmitglied zu melden. Nach der Kenntnisnahme eines Verdachts erfolgt dessen Bewertung auf Relevanz und Dringlichkeit. Es werden keine Ermittlungen unternommen.

Es gilt bei allen Vorgängen zunächst die Unschuldsvermutung und Anspruch auf rechtliches Gehör. Eine strafrechtliche Bewertung erfolgt nur durch die ggf. anzurufende Staatsanwaltschaft.

Alle weiteren Handlungen und Anweisungen zum gemeldeten Vorgang obliegen dem Vorstand. Unterliegt ein Vorstandsmitglied eines Verdachts, sollte der Hamburger Sportbund angerufen werden.

Beschwerde

Kinder und Jugendliche können sich jederzeit bei den Jugendvertretern oder den Vorstandsmitgliedern beschweren. Die Rufnummern sind auf der Homepage des Vereins jedermann veröffentlicht. Alle Äußerungen und Beschwerden werden ernst genommen.

Betreuende unterrichten die Kinder und Jugendliche über die Möglichkeit der Beschwerde.

Ein Recht zur Beschwerde ist in gleicher Weise den Betreuenden beim Vorstand eingeräumt.

Externe Hilfe

Wer die vereinsinternen Angebote bei einem Verdacht sexualisierter Gewalt nicht nutzen möchte, kann sich Unterstützung bei NEXUS, dem Netzwerk Hamburger Beratungsstellen gegen sexualisierte Gewalt, holen. Dort finden sich mehrere Organisationen (z. B. Zündfunke e.V., Dunkelziffer e.V., Basis Praevent), die sich um das Thema sexualisierter Gewalt kümmern.

Nexus
Paul-Nevermann-Platz 2-4
22765 Hamburg
Telefon 040 381993

www.opferhilfe-hamburg.de